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Gründerstipendium.NRW

Gründerinnen und Gründer können mit monatlich 1.000 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden. Das Land NRW will ihnen so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen und Wege zum Gründerstipendium.NRW

  • Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
  • Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
  • Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke
  • Eine Bewerbung für das Gründerstipendium.NRW ist bei allen auf der Website www.gruenderstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten Gründernetzwerken in der jeweiligen Region des Bewerbers möglich.
  • Informationen, Formulare und Ansprechpartner für Bewerber und Netzwerkpartner gibt es ab dem 1. Juli 2018 auf www.gruenderstipendium.nrw.